Mit der verbindlichen Anmeldung erteilen Sie der Schule den Auftrag, eine verlässliche Betreuung bis um 14.30 Uhr (bzw. 16.15 Uhr falls die späte Hausaufgabenbetreuung angeboten werden kann) zu gewährleisten, an der Ihr Kind regelmäßig teilnimmt. Falls Ihr Kind die Hausaufgaben bereits vor Ablauf dieser Zeit erledigt hat, erhält es pädagogisch sinnvolle Zusatz- und Übungsaufgaben. Nur mit schriftlicher Genehmigung darf ein Schüler die Hausaufgabenbetreuung vorzeitig verlassen.
Grundsätzlich kann jede Schülerin und jeder Schüler jederzeit auch ohne Anmeldung an der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen und wird dabei in gleicher Weise bei der Anfertigung der Hausaufgaben unterstützt. Lediglich die Kontrolle der Anwesenheit bis zum jeweiligen Ende der Hausaufgabenbetreuung ist nicht gewährleistet. Nicht angemeldete Schülerinnen und Schüler können bei störendem Verhalten zudem von der Betreuung ausgeschlossen werden.
Schülerinnen und Schüler, die zur Hausaufgabenbetreuung angemeldet sind, aber am selben Tag eine AG besuchen möchten, beenden ihre Hausaufgaben rechtzeitig zuvor.
Grundsätzlich hat der Pflichtunterricht am Nachmittag natürlich Vorrang.