Allgemeines
Nach einer ca. zweiwöchigen Schnupperphase am Anfang des Schuljahres, während derer das gesamte AG-Angebot ausprobiert werden darf, entscheiden Sie mit Ihrem Kind, welche Arbeitsgemeinschaft es verbindlich besuchen möchte.
Die Teilnahme ist danach verpflichtend und bedarf im Krankheitsfalle o.ä. einer Entschuldigung beim Leiter der AG, bzw. im Sekretariat.
Ein Austritt aus einer AG, bzw. ein Wechsel innerhalb des AG-Angebots während des Schuljahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Eine vorläufige Übersicht über alle Arbeitsgemeinschaften im Schuljahr 2024/25 finden Sie in untenstehende Übersicht.